Informationen
Sie können unsere Anlage tagsüber frei besuchen. Einen Lageplan mit Parzellennummern finden Sie auch am Garteneingang in unserem Infokasten. Sollten Sie Interesse an einer Parzelle haben, lassen Sie sich in unsere Warteliste eintragen. Die Zuteilung einer Parzelle setzt voraus, dass Sie Mitglied in unserem Verein werden und über uns einen Unterpachtvertrag abschließen. Die Parzelle kann nur über den Vorstand weitergegeben werden. Ist eine Parzelle mit einer Laube bebaut, so müssen Sie diese Laube vom derzeitigen Besitzer kaufen.
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Vorher muss der Garten durch einen Sachverständigen geschätzt werden. Dies geschieht nach den Richtlinien des Landesverbandes der Gartenfreunde Rheinland für die Wertermittlung von Aufwuchs, Gartenlauben und sonstigen Einrichtungen in Kleingärten. Übergabevereinbarungen mit derzeitigen Unterpächtern ohne Mitwirkung des Vorstandes sind unwirksam. Eine Unterverpachtung durch derzeitige Parzelleninhaber ist nicht gestattet. Haben Sie noch Fragen, dann kontaktieren Sie uns!
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